
Nach Auskunft der Steuerbehörden werden alle digitalen Rechnungen, die nicht mit einer qualifizierten digitalen Unterschrift versehen sind, nicht als Rechnung mit Vorsteuerabzug anerkannt.
Pech für alle KMU-Firmen, Freiberufler und Selbständige, die eine steuerrechtlich gesetzeskonforme Rechnung zum Vorsteuerabzug benötigen.\"
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