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Besprechung des Urteils des BAG vom 20.01.2009 - 1 AZR 515/08
Inhalt
In dem Beitrag wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2009 (1 AZR 515/08) dargestellt und die Argumentation der obersten Arbeitsrichter kritisch analysiert. Es wird aufgezeigt, dass das Bundesarbeitsgericht mit dieser Entscheidung seine einseitig an Gewerkschaftsinteressen orientierte Rechtsprechung fortgesetzt hat. Die dafür herangezogenen Begründungen sind sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wenig überzeugend und zum Teil geradezu abenteuerlich.
Gliederung
I. Problempunkt
II. Entscheidung
III. Konsequenzen
IV. Praxistipp
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