
Der Autor beschreibt die Folgen einer Diskriminierung wegen des Geschlechts bei Beförderungen. Hintergrund sind die Diskriminierungsverbote des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz). Wichtig sind dabei die statistische Beweisführung in Verbindung mit der Beweislastumkehr. Das Landesarbeitsgericht hatte einer klagenden Arbeitnehmerin Recht gegeben, weil in der Führungsetage ausschließlich Männer beschäftigt werden und sie ohne einleuchtenden Grund nicht befördert wurde.
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