Die GmbH-Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern. Diese werden durch die Gesellschafterversammlung bestellt und erhalten von dieser durch den Abschluss eines Dienstvertrages die Vollmacht, für die GmbH tätig zu werden. Ein GmbH-Geschäftsführer vertritt die GmbH, ist selbst Angestellter dieser GmbH und Arbeitgeber der Mitarbeiter der GmbH. Für ihn gelten das GmbH-Gesetz und die darin enthaltenen Haftungsbestimmungen. Handelt der Geschäftsführer nicht nach den gängigen betriebswirtschaftlichen Richtlinien und wendet er nicht die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 GmbHG) an, ist er für die der GmbH entstandenen finanziellen Nachteile schadensersatzpflichtig.
Veranstalter: TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Hamburg
Synonyme zu "GmbH-Geschäftsführung":
GmbH-Geschäftsführer, ProkuraWeiterführenden Themencenter zu "GmbH-Geschäftsführung":
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