Google+ vs. Facebook: Das Fotorecht
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Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Herausgeber / Co-Autor: RA Jens O. Brelle & Denise Jurack

Erscheinungsdatum: 24.10.2011

Seitenangabe: 1-3


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Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

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Wer bei Google+ oder anderen sozialen Netzwerken Fotos hochladen oder Inhalte teilen will, sollte sich immer vorher fragen, wem die Rechte daran gehören. Ist man selbst Urheber eines Fotos, wird es wohl kaum zu Problemen kommen. Hat man aber ein außschließliches Nutzungsrecht an jemand anderen vergeben, kann es hier schnell problematisch werden.

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

Inhaber

Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

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