
Beim Arbeitsstrafrecht ist zu berücksichtigen, dass sich die Interessen von den jeweils Beteiligten diametral gegenüberstehen können. Denn das „Arbeitsrecht im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren“ liegt im Spannungsfeld zwischen den Unternehmensinteressen – und den damit verbundenen Rechten und Pflichten – einerseits und denjenigen ihrer Mitarbeiter und Organmitglieder andererseits mit denen sich daraus ergebenden Konsequenzen in arbeitsrechtlicher Hinsicht. An beispielhaft ausgewählten Fallgestaltungen gibt der Beitrag in praxisrelevanter Hinsicht einen ersten Überblick.
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