
Abstract:
Durch die Skandale von Behörden und der freien Wirtschaft, die in der Weltpresse ihre Runden gezogen haben, hat sich ein politischer Druck aufgebaut, der 2009 endlich so hoch kochte, dass die Volksvertreter den seit Jahren von Fachverbänden und Datenschutzexperten geforderten Änderungen der Gesetzeslage Raum gegeben haben, statt diese Aufgabe in die nächste Legislaturperiode zu schieben, wie es allzu häufig zu beobachten war. Doch die Änderungen werden nicht von allen Fachleuten, die in der Datenschutzpraxis zu hause sind, als brauchbare Verbesserungen zum Schutz der Privatsphäre im Zeitalter globaler Informationszentralisierung interpretiert.
Der Fachartikel stellt die wichtigsten Neuerung aus den Novellen I-III des Bundesdatenschutzgesetzes vom 01.0.7.2009 für die betriebliche Praxis vor.
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