Beitrag, Deutsch
Autor: Mario Leißner
Erscheinungsdatum: 2015
Quelle: Börsen-Zeitung, 12.06.2015
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Offene Immobilienfonds in Liquidation müssen bei Verkäufen ihrer Objekte zuweilen zweistellige Abschläge zu den zuletzt festgestellten Gutachterwerten hinnehmen. Für die Phase der endgültigen Abwicklung, die mit der Kündigung des Verwaltungsmandats durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beginnt, „sieht das Gesetz richtigerweise keine strikten Grenzwerte vor, d.h. es sind auch Abschläge von über 20% auf die vom Sachverständigenausschuss ermittelten Werten zulässig“, betont Mario Leißner, Managing Partner (Germany) bei der Anwaltssozietät King & Spalding LLP, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.
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