Hohe Preisabschläge sind keine Seltenheit
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Spielräume bei Immobilienfonds in Liquidation

Beitrag, Deutsch

Autor: Mario Leißner

Erscheinungsdatum: 2015

Quelle: Börsen-Zeitung, 12.06.2015


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Offene Immobilienfonds in Liquidation müssen bei Verkäufen ihrer Objekte zuweilen zweistellige Abschläge zu den zuletzt festgestellten Gutachterwerten hinnehmen. Für die Phase der endgültigen Abwicklung, die mit der Kündigung des Verwaltungsmandats durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beginnt, „sieht das Gesetz richtigerweise keine strikten Grenzwerte vor, d.h. es sind auch Abschläge von über 20% auf die  vom Sachverständigenausschuss ermittelten Werten zulässig“, betont Mario Leißner, Managing Partner (Germany) bei der Anwaltssozietät King & Spalding LLP, im Gespräch mit der Börsen-Zeitung.

Mario Leißner

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