Beitrag, Deutsch, Eine Seite, F&M Consulting
Autoren: Bettina Kleifges, Melanie Schwunk
Herausgeber / Co-Autor: Jörg Rehage
Erscheinungsdatum: 30.11.-1
Quelle: F&M Consulting
Seitenangabe: 1
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Verlag
F&M Consulting Technologie - und Organisationsberatung für den Mittelstand
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Preis: Kostenlos
Bezugsquelle:
F&M Consulting - Organisationsberatung für Zahnarztpraxen
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Medizinprodukte Betreiberverordnung in nur wenigen Tagen. Um Sanktionen bei der Nichtumsetzung der Medizinproduktebetreiberverordnung.
Unser Portfolio
Hygieneberatung
Checkliste zur Praxishygiene
Aufstellung der Hygiene-Schwachpunkte
Lösungsvorschläge
Beratung hinsichtlich der Umsetzung der RKI-Richtlinien, InfSchG, MPG und BioStoffV
Dokumentationshilfen
Erarbeitung eines QM Handbuches
Mitarbeiterunterweisungen
Prüfpflichten
Vorbereitung auf einen Behördenbesuch
Ausführung von Validierungen
Erstellung eines Hygieneplans
Allgemeiner Reinigungsplan
Desinfektionsplan
Sterilisationsplan
Entsorgungsplan
Warum ist die F&M Consulting der richtige Partner für diese Aufgabe ?
Die F&M Consulting berät Zahnarztpraxen in allen organisatorischen, personellen, wirtschaftlichen und technischen Prozessen. Das Qualitätsmanagement ist dabei nur ein kleiner Beratungsbaustein der umfassenden Beratung, welcher jedoch deutlich wirkungsvoller für eine Zahnarztpraxis ist, als eine reine QM Beratung. Bei der F&M steht auschließlich der Mehrwert für die Gesamtpraxis im Vordergrund und nicht die Erfüllung einer Norm.
Dennoch gibt es aktuelle Zwänge für Zahnarztpraxen eine aktuelle Verordnung einzuhalten. Die Zeit wird für einige langsam knapp.
Das Gesetz § 4, Abs. 2 Satz 1 MPBetreibV (Medizinproduktebetreiberverordnung) fordert vom Betreiber einer Zahnarztpraxis zur "Sicherung und Gesundheit von Patienten, Anwendern und Dritten“ dass die Aufbereitung von Medizinprodukten „Mit einem geeigenten, validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieses Verfahrens nachvollziehbar gewährleistet ist."
Nach den Richtlinien entsprechend der RKI und BfArM, bestätigt u.a. duch den Beschluss des OVG NRW vom 08.09.2009 ist eine manuelle Aufbereitung oder eine nicht validierte, maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten der Kategorie „Kritisch B“ nicht mehr möglich!
Beweislast & Beweislastumkehr
Wer grundlos von Standardmethoden zur Bekämpfung möglicher bekannter Risiken abweicht, muss Schadensersatzansprüche und die Folgen einer Beweislastumkehr im Schadensfall fürchten.
Das zum 01.01.2002 aktualisierte Medizinproduktegesetz sanktioniert bei Zuwiderhandlungen gegen § 41 Satz 1 MPG
Strafbewehrt ist hier bereits das gefährdenträchtige Verfahren an sich, d.h. Ein tatbestandsmäßiger Verletzungserfolg wird nicht vorausgesetzt.
Mängel bei der Dokumentation der Aufbereitung und dem nachzuweisenden Erfolg sind Behandlungsfehler!
Nutzen Sie unseren kostenlosen Prozess Kompakt Tag in Ihrer Praxis.
Hier das Formular einfach per Fax zusenden: http://www.fundm.de/downloads/flexpo_Dental_Gutschein.pdf
oder besuchen Sie uns auf unserer Homepage : www.flexpo-dental.de

Ihre Ansprechpartner:
Frau Melanie Schwunk (Fachberatung)
Frau Bettina Kleifges (Fachberatung)
flexpo - dental
Organisations- und Rechnungswesen
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