
Ihre Rechte beim Autounfall
Soweit Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall involviert werden, müssen Sie als geschädigte Person an folgende Schadenspunkte denken, welche Sie unter Umständen geltend machen können:
Zum einen können Sie Ihr Fahrzeug bei einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Dabei müssen Sie grundsätzlich keine Kostenvoranschläge einholen, um die günstigste Reparatur zu ermitteln, denn das Risiko einer möglichen Preisschwankung hat der Unfallverursacher zu tragen.
Zum anderen können und dürfen Sie die Aufgabe der Schadensfeststellung, des Schadensumfang, der Wertminderung und ggf. den Nutzungsausfall einem Sachverständigen übertragen, soweit der Schaden ca. 950 € überschreitet. Die hierdurch entstandenen Kosten hat im Regelfall ebenfalls der Unfallverursacher zu tragen.
Darüber hinaus haben Sie während der Zeit der Reparatur Ihres Wagens Anspruch auf einen Mietwagen, welcher der Klasse Ihres Wagens entspricht oder Sie können vom Verursacher des Unfalls einen Nutzungsausfallschaden verlangen.
Die Kosten, welche für die Inanspruchnahme des beauftragen Rechtsanwaltes bzgl. der Schadensdurchsetzung entstehen, fallen ebenfalls grundsätzlich dem Unfallgegner zur Last.
Oft werden -ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes- nur die geltend gemachten Schadenspositionen und nicht alle dem Geschädigten tatsächlich entstandenen Schäden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt. Um dies zu vermeiden und seine Rechte im vollen Umfang geltend machen zu können, ist der Gang zum Rechtsanwalt unbedingt erforderlich.
Boris Kühne
Rechtsanwalt
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