Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz Immissionsschutzbeauftragter
Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz   Immissionsschutzbeauftragter

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Seminar


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Veranstalter

Umweltinstitut Offenbach Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Umweltinstitut Offenbach
Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Telefon: +49-69-810679

Telefax: +49-69-823493

umweltinstitut.de

Preis: 1.190,-- € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Bundesweit staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach der 5. BImSchV unter Berücksichtigung der LAI-Richtlinien

Beschreibung:
Bundesweit staatlich anerkannter viertägiger Grundkurs zur Vorbereitung der Bestellung als Immissionsschutzbeauftragter (§ 53 BImSchG) und Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG).
Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach der 5. BImSchV unter Berücksichtigung der LAI Richtlinien.
Unter Berücksichtigung der neuen Industrieemissions-Richtlinie (IED)!

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist  nach § 53  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind.
 
Die Beauftragung bzw. Bestellung ist  vom  Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die  Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information, bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG)  wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Der Beauftragte kann Maßnahmen vorschlagen, besitzt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.
 
Voraussetzung für die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten ist der Erwerb der Fachkunde in einem staatlich anerkannten Lehrgang
Durch Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten erlangt die beauftragte Person ein Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass er nur außerordentlich aus wichtigem Grunde gekündigt  werden kann (§ 58 BImSchG). Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz der „Stabsstelle“ zugeordnet. Immissionsschutzbeauftragte sind im Wesentlichen informierend und unterstützend tätig.

Inhalte:


  • Einführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und erlassene Verordnungen
    Begriffsdefinitionen, Systematik, Regelungsinhalte, Verhältnis des deutschen Immissionsrechts zu den europäischen Regelungen, Umsetzungssystematik

  • Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten
    Unternehmenssicht, Theorie und Praxis der Beauftragten, Pflichten, Rechte, Chancen und Hindernisse

  • Energieeinsparung ist Immissionsschutz
    Sparsame und effiziente Verwendung von Energie, Energieeinsparpotenziale in Büro und Produktion

  • TA-Luft – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
    Regelungsinhalte, Geltungsbereich, Systematik der Anwendung, Anhänge

  • Emissionsüberwachung und Immissionsminderung
    Eigenüberwachung der Emissionen, Techniken und Praxis der Emissionsüberwachung für Stäube und dampf- bzw. gasförmige Stoffe, Praxis der Emissionsmessung mit Gerätevorführung, Emissionserklärung (11. BImSchV)

  • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung

  • Emissionsminderungstechniken

  • Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Umweltschutz

  • Chemische und physikalische Eigenschaften der Stoffe
    Schadstoffarten und -klassen, Wirkung der Schadstoffe auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter

  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
    Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Geräusche, Lärm
    Wirkung auf den Menschen, Definition von akustischen Größen

  • TA-Lärm
    Einschließlich physikalischer Grundlagen, Berechnungen, Beurteilung von Geräuschen, Messtechnik nach TA-Lärm, Durchführung der Messung

  • Erschütterungen
    Wirkung auf den Menschen. Messung und Beurteilung

  • Grundlagen des Abfallrechts, Abfalleinstufung
    Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadstofflose Verwertung von Abfall, Beschreibung möglicher Abfallstoffe (umwelterhebliche Eigenschaften, Mengen und Konzentrationen)

  • Abfallwirtschaft im Kraftwerk
    Thermische Verwertung, Reinigung der Abgase

  • Einsatz von Sekundärbrennstoffen
    Beispiel Zementindustrie, Entstehung und Lagerung von Abfall – Bezug zur 4. BImSchV

  • Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
    Anlagenbegriff, Vorgespräche

  • Antragsunterlagen, Verfahrensablauf, Rechtsschutz

  • Abwasserprobleme bei BImschG genehmigten Anlagen
    Fallbeispiele, z.B. Wasseraufbereitung für Kühlwasser, Betriebswasser sowie Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen

  • Minderung von Lärmemissionen
    Technische Maßnahmen zur Minderung, planerische Instrumente, baulicher Schallschutz bei Industrieanlagen, Fallbeispiele erläutert anhand von Diapositiven

  • Lärmkarten im gebietsbezogenen Lärmimmissionsschutz


siehe auch pdf-Datei



Zielgruppe

Zukünftige Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragte/r)
Die 5. BImSchV (§ 7 Anforderungen an die Fachkunde) konkretisiert die persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz.




Die Fachkunde im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 und des § 58c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfordert

1. den Abschluß eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule,
2. die Teilnahme an einem oder mehreren von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang II zu dieser Verordnung vermittelt worden sind, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind, und
3. während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Anlage, für die der Beauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, die im Hinblick auf die Aufgaben des Beauftragten vergleichbar sind.
 


Wenn Sie unsicher bzgl. der geforderten persönlichen Voraussetzungen sind, sprechen Sie bitte im Vorfeld der Anmeldung zum Lehrgang mit der für Sie zuständigen Behörde um Missverständnisse im Zuge der Bestellung und der damit verbundenen Anzeige bei der Behörde zu vermeiden!

 

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