Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Anders als in vielen Staaten der Welt, selbst innerhalb Europas und der europäischen Union, bedarf es in der Bundesrepublik Deutschland stets der Mithilfe eines Notars bei Grundstücksgeschäften (real estate contracts). Dabei ist der Amtssitz des Notars zweitrangig. Jeder Notar innerhalb der förderalistischen Bundesrepublik Deutschland ist autorisiert, Grundstückskaufverträge rechtswirksam zu beurkunden, auch außerhalb des Bundeslandes innerhalb dessen er seinen Amtssitz hat. So kann und darf ich als Notar im Bundesland Berlin, das gleichzeitig die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist, Grundstücksgeschäfte beurkunden, deren Kaufobjekte (Immobilien) in den nachfolgend enumerativ abschließend bezeichneten Bundesländern liegen:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Sachsen
• Brandenburg
• Thüringen
• Hessen
• Saarland
• Rheinland-Pfalz
• Sachsen-Anhalt
• Nordrhein-Westfalen
• Schleswig-Holstein
• Hamburg
• Bremen
• Mecklemburg-Vorpommern
• Niedersachsen
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