In Deutschland werden Kaufverträge über Immobilien (real estate) von Notaren beurkundet. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages ist ein unabdingbares Formerfordernis für die Wirksamkeit des Vertrages. Der Notar ist bei der Beurkundung unparteiischer und unabhängiger Überwacher. Er hat darauf zu achten, dass die Beteiligten den Umfang und die Tragweite des Vertragsinhaltes verstehen. Seine obligatorische Mitwirkung dient daher zuvörderst dem Schutz der beteiligten Parteien, zumal es bei Privatpersonen, die rechtsunerfahren sind, beim Kauf einer Immobilie meist um das größte wirtschaftliche Investment innerhalb deren Lebens geht. Notare haben daher für rechtliche Beratung und Rechtssicherheit zu sorgen.