Cover Individualarbeitsrechtliche Aspekte des betrieblichen Eingliederungsmanagements ( § 84 Abs. 2 SGB IX )
Beitrag
 

Individualarbeitsrechtliche Aspekte des betrieblichen Eingliederungsmanagements ( § 84 Abs. 2 SGB IX )

Bezugsquelle:
Anfrage senden

Hier können Sie direkt Kontakt aufnehmen. Bitte keine Spam- oder unseriösen Anfragen senden. Wir werden gegen Mißbrauch mit allen Mitteln vorgehen.

1) Pflichtfeld

 
  • Veröffentlichungstyp:
Beitrag
  • Sprache:
Deutsch
  • Erscheinungsdatum:
2006
  • Seiten:
7
  • Seiten von-bis:
265 - 271
  • Quelle:
Der Öffentliche Dienst ( DÖD )
  • Beschreibung:

Nach § 84 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind, ein sog. betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM ) durchzuführen. Diese Pflicht besteht nicht nur bei der Erkrankung behinderter Beschäftigter; vielmehr sind alle Beschäftigten vom persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst. Die Präventionspflicht trifft auch alle Arbeitgeber - unabhängig von Betriebs- bzw. Verwaltungsgröße. Der Beitrag behandelt Anwendungsbereich und Durchführung des BEM sowie die individualrechtlichen Folgen einer Verletzung der BEM-Pflicht.


  • Aufrufe seit 05.01.2007:
798 (gesamt); 7 (letzte 30 Tage)

Beachten Sie unser Partnerportal Gesundheitsreise - Das Portal für Ihren Gesundheitsurlaub Das Portal für Ihren Gesundheitsurlaub
Seite weiterempfehlen Schließen

Informieren Sie Bekannte über interessante brainGuide Seiten!

1) Pflichtfeld