Insolvenzanfechtung
Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung

Beitrag, Deutsch, 60 Seiten, Carl Heymanns Verlag

Autor: Dr. Christoph Glatt, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Herausgegeben von Harro Mohrbutter, Andreas Ringsmeier

Erscheinungsdatum: 2006

ISBN: 3452247724

Quelle: in: Handbuch der Insolvenzverwaltung

Seitenangabe: 423-482


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Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, „die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt [...] wird“ (§ 1 InsO). Dies kann indes nur gelingen, wenn es bei Insolvenzeröffnung noch etwas zu verteilen gibt. Um dem häufigen Vermögensschwund im Vorfeld von Insolvenzen zu begegnen, hat der Gesetzgeber die Regelungen der Insolvenzanfechtung geschaffen. §§ 129ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, Zahlungen, Übereignungen und andere in anfechtbarer Weise erfolgte Vermögensverschiebungen zu Gunsten der Insolvenzmasse rückgängig zu machen.

Das Anfechtungsrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten insolvenzrechtlichen Instrumente entwickelt. Banken, Finanzbehörden und Sozialversicherer, aber auch ganz „normale“ Gläubiger wissen ein Lied davon zu singen: Immer häufiger werden Rechtsgeschäfte, die zum Teil bereits Jahre zurückliegen, angegriffen, müssen Vermögensverfügungen nach Insolvenzveröffnung rückgängig gemacht werden.

Der Beitrag erläutert praxisorientiert die einzelnen Tatbestände der Insolvenzanfechtung. Gläubiger erhalten Hinweise, wie Verträge so zu gestalten und abzuwickeln sind, dass sie im Falle einer Insolvenz des Vertragspartners anfechtungsfest sind und bestehende Sicherheiten durchgesetzt werden können. Insolvenzverwalter profitieren von zahlreichen Praxistipps zur erfolgreichen Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen.

Dr. Christoph Glatt, LL.M.

DE, Mannheim

Glatt Rechtsberatung

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