
Ausländern ist in Thailand der Erwerb von Grundeigentum nur beschränkt möglich. Was man nicht kaufen kann, muss man
mieten. Die Rechte eines Mieters sind dem Eigentum allerdings nur angenähert. Dies versucht die Vertragspraxis durch
Optionsvereinbarungen und sonstige Klauseln auszugleichen. Der Beitrag zeigt die bei der Ausgestaltung zu beachtenden
Gesichtspunkte auf.
ähnliche Veröffentlichungen