Jobverlust durch Elternzeit
Jobverlust durch Elternzeit

Jobverlust durch Elternzeit

Interview, Deutsch, Steinkühler

Autor: Bernhard Steinkühler

Herausgeber / Co-Autor: Autorenwerk.de: Jürgen Jilke und Anja Utfeld

Erscheinungsdatum: 27.03.2006

Quelle: WISO im ZDF


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Besonderer Schutz für Frauen

Martin Mohr hat die Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber genau genommen - zu genau. Statt der vorgeschrieben acht Wochen hat er zwölf Wochen vorher Elternzeit beantragt.

Gut gemeint, aber leider ein folgenreicher Fehler. Denn der Kündigungsschutz gilt nur innerhalb der Acht-Wochen-Frist - drei Wochen Zeit für den Arbeitgeber, Martin Mohr zu kündigen. "Für Väter gilt nicht der gleiche Kündigungsschutz wie für Mütter. Das Gesetz ist handwerklich sehr schlecht. Hier handelt es sich um eine Diskriminierung.", sagt Arbeitsrechtler Bernhard Steinkühler.

Lücke im Gesetz...hier lesen Sie den gesamten Artikel

Bernhard Steinkühler

DE, Berlin

Rechtsanwalt

Steinkühler Fachanwälte für Arbeitsrecht

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