Kanzleiphilosophie
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Erscheinungsdatum: 2006


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Zur Kanzleiphilosophie: "... Im Namen des Mandanten ":

Die parteiliche Interessenwahrnehmung als Rechtsanwälte ist unser Auftrag. Sie ist nicht nur unser Beruf, sondern unsere Berufung.

Unsere Rechtsordnung versteht den Anwalt als Organ der Rechtspflege, ebenso wie den Richter oder den Staatsanwalt. Genau genommen darf sich ein Rechtsanwalt jedoch nicht als Anwalt des Rechts verstehen, sondern hat Anwalt des Mandanten zu sein. Selbstverständlich haben wir uns an dem geltenden Recht zu messen und die Gesetze zu achten. Der anwaltliche Auftrag ist jedoch grundsätzlich mehr, als im Namen des Gesetzes aufzutreten. Für letzteres sind Justiz, Staatsanwaltschaft oder Gerichte zuständig. Wir hingegen sind zuvörderst für den Menschen da und nicht für den Staat. Freilich hat der Anwalt das Recht zu kennen, aber dies ist bei weitem nicht alles. Gute anwaltliche Arbeit erfordert hohe psychologische Kompetenz, soziales Einfühlungsvermögen und interdisziplinären Sachverstand. Kern unseres Auftrags ist immer Parteilichkeit. Komplexe Lebenssachverhalte wie insbesondere aus dem strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder medizinrechtlichen Bereich sind allein mit rechtlichen Kenntnissen nicht adäquat aufzuarbeiten. Hinter jedem Fall steht ein individuelles Schicksal mit persönlichen Hintergründen, das stets einzigartig und einmalig ist. Um das Vertrauen des Mandanten zu rechtfertigen, bedarf jede Fallbearbeitung einer ernsthaften Bezogenheit auf den einzelnen Menschen.

Voraussetzung dafür ist neben einer soliden Ausbildung und intensiven Berufspraxis vor allem auch die charakterliche Einstellung des Anwalts. Dialektisches Denken ist ebenso unverzichtbar wie Empathie, d. h. das Einfühlungsvermögen des Anwalts in das zu lösende Problem des Mandanten. Zugleich muss es ein Anwalt verstehen, sich bei enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten stets selbst treu zu bleiben, ihn bei der Problemlösung zu leiten und die sachliche Aufarbeitung immer auch durch eine kritische Distanz zu filtern.

Dies gewährleistet eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau und bezeichnet die wesentlichen Parameter, auf denen sich die Kanzlei Dr. Esch & Kollegen zu einem renommierten Unternehmen entwickelt hat.
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