
Fachbeitrag für GmbH-Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsräte -- vollständiger Aufsatz zu lesen in: GmbH-StB 11/2011.
Zusammenfassung:
Über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert zu sein, ist für Gesellschafter und Aufsichtsräte einer GmbH eminent wichtig, um frühzeitig Wachstumsfelder oder Krisensituationen erkennen und entsprechende strategische Entscheidungen treffen zu können. Die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen, ist Aufgabe der Geschäftsführer, weil diese qua Funktion über ein genaueres Bild vom operativen Geschäft verfügen. Wann und in welcher Weise sie zu informieren haben, ist in praxi jedoch nicht immer klar. Dieser Beitrag beleuchtet die reaktiven und proaktiven Informationspflichten der GmbH-Geschäftsführung in der Unternehmenspraxis.
Gliederung:
I. Einführung
II. Informationspflichten gegenüber GmbH-Gesellschaftern
1. Reaktive Informationspflichten
a) Auskunftsrecht
b) Einsichtsrecht
c) Umfang des Informationsanspruchs
d) Verweigerung der Auskunft und Einsicht
e) Durchsetzung des Informationsanspruchs
2. Proaktive Informationspflichten
a) Proaktive Informationspflicht im regelmäßigen Geschäftsbetrieb
b) Proaktive Informationspflicht in der Unternehmenskrise
III. Informationspflichten gegenüber GmbH-Aufsichtsräten
IV. Zusammenfassung
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