Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer im Krankheitsfall - VIP Goldcare & VIP Platinumcare
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leicht gemacht - Lohnfortzahlung der GmbH

Pressemitteilung, Deutsch, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen

Autor:

Herausgeber / Co-Autor: Bruttogehaltsabsicherung.de - Oliver Velleman

Erscheinungsdatum: 2014

Quelle: Bruttogehaltsabsicherung - Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer


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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt ein hohes finanzielles Unternehmensrisiko dar

Werden Sie als GmbH Geschäftsführer krank, erhalten Sie die in Ihrem Anstellungsvertrag (GmbH Geschäftsführer Anstellungsvertrag) vereinbarte Gehaltsfortzahlung. Ein Arbeitnehmer erhält grundsätzlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG) im Krankheitsfall für 6 Wochen sein vereinbartes Bruttogehalt vom Arbeitgeber.

Ein GmbH Geschäftsführer hat die Möglichkeit nach dem BGB (§ 616 BGB) eine Besserstellung von 3 bzw. 6 Monaten festzulegen.

Im Krankheitsfall wäre die GmbH verpflichtet, dem GmbH Geschäftsführer das vereinbarte Bruttogehalt für den Zeitraum zu bezahlen. In den aktuellen GmbH Geschäftsführer Anstellungsverträgen wird oft ein Passus vom Rechtsanwalt verwendet, der die Entgeltfortzahlung / Lohnfortzahlung / Gehaltsfortzahlung vereinbart, aber gleichzeitig ein privates Krankentagegeld mit der Leistung der GmbH verrechnet werden soll.

Dadurch komm es nicht zur Bereicherung des GmbH Geschäftsführers, allerdings hat er die Kosten ohne einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu tragen.

Durch das VIP - Goldcare oder VIP - Platinumcare - Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer wird das Unternehmensrisiko getragen. Die GmbH bezieht im Leistungsfall das VIP - Goldcare bzw. VIP - Platinumcare - Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer und Cashflow für die GmbH.

 

Oliver Velleman

DE, Grünwald

TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung

A.S. Assekuranz Service GmbH THE LEADING PROFESSIONALS

Publikationen: 49

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