Pressemitteilung, Deutsch, bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen
Autor: Oliver Velleman
Herausgeber / Co-Autor: Bruttogehaltsabsicherung.de - Oliver Velleman
Erscheinungsdatum: 2014
Quelle: Bruttogehaltsabsicherung - Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer
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Verlag
bAVProfis.de - Ihr Partner für betriebliche Sozialleistungen A.S. ASSEKURANZ SERVICE GMBH
Preis: kostenlos
Bezugsquelle:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt ein hohes finanzielles Unternehmensrisiko dar
Werden Sie als GmbH Geschäftsführer krank, erhalten Sie die in Ihrem Anstellungsvertrag (GmbH Geschäftsführer Anstellungsvertrag) vereinbarte Gehaltsfortzahlung. Ein Arbeitnehmer erhält grundsätzlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EntgFG) im Krankheitsfall für 6 Wochen sein vereinbartes Bruttogehalt vom Arbeitgeber.
Ein GmbH Geschäftsführer hat die Möglichkeit nach dem BGB (§ 616 BGB) eine Besserstellung von 3 bzw. 6 Monaten festzulegen.
Im Krankheitsfall wäre die GmbH verpflichtet, dem GmbH Geschäftsführer das vereinbarte Bruttogehalt für den Zeitraum zu bezahlen. In den aktuellen GmbH Geschäftsführer Anstellungsverträgen wird oft ein Passus vom Rechtsanwalt verwendet, der die Entgeltfortzahlung / Lohnfortzahlung / Gehaltsfortzahlung vereinbart, aber gleichzeitig ein privates Krankentagegeld mit der Leistung der GmbH verrechnet werden soll.
Dadurch komm es nicht zur Bereicherung des GmbH Geschäftsführers, allerdings hat er die Kosten ohne einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu tragen.
Durch das VIP - Goldcare oder VIP - Platinumcare - Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer wird das Unternehmensrisiko getragen. Die GmbH bezieht im Leistungsfall das VIP - Goldcare bzw. VIP - Platinumcare - Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer und Cashflow für die GmbH.
DE, Grünwald
TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung
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