Die Dezentralisierung von Unternehmen und die Umsetzung von Holdingkonzepten stehen heute bei vielen Unternehmen auf der Tagesordnung. Mit der Ausgliederung von Geschäftsbereichen in selbstständige Einheiten ändern sich auch die Leistungsbeziehungen untereinander: Die verbundenen Unternehmen sind gefordert, den Austausch von Leistungen zwischen den verschiedenen Einheiten neu zu regeln und in Form von Leistungsverträgen festzuhalten. Neben vielfältigen steuerlichen und rechtlichen Aspekten dieser Leistungsbeziehungen sollen in diesem Beitrag aus controllerorientiertem Blickwinkel zehn Anforderungen an die Gestaltung von Leistungsverträgen formuliert werden:
1. Kein Leistungsvertrag ohne Zieldefinition.
2. Für alle Leistungen werden Service Levels vereinbart
3. Leistungsverträge bedürfen der Schriftform.
4. Der innerbetriebliche Leistungsaustausch und die Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind gleichermaßen zu behandeln.
5. Leistungsverträge brauchen flankierende Incentive-Regelungen.
6. Dem Abnehmer der Leistung sollte ein größtmögliches Wahlrecht eröffnet werden.
7. Bei der Gestaltung der Leistungsverträge ist der Controller der Methodenverantwortliche.
8. Die „richtige“ Höhe der Transferpreise ist abhängig von der Erfüllung der Lenkungs- und Erfolgszuweisungsfunktion.
9. Benchmarking – „Best in class“ - ist eine probate Methode der Preisfindung.
10. Die Einführung von Leistungsverträgen bedarf der Unterstützung durch das Top-Management.