
Die Strafverteidigungen sind nicht auf einen Gerichtsbezirk begrenzt, sondern erfolgen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
I. Strafverfahren allgemein, wie Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Freiheitsberaubung, Urkundsdelikte, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Geldwäsche, Betrugsstraftaten, Untreue, Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstraftaten, Umwelstraftaten etc.
II. Arztstrafrecht
RA Marc von Harten ist zudem auf dem Gebiet des Arztstrafrechts tätig, in dem die Ermittlungsverfahren für die Ärzte oft existenzielle Folgen haben können. Ein solches Ermittlungsverfahren bedroht möglicherweise sogar die wirtschaftliche Existenz des Arztes, da bereits eine Verurteilung zu einer entsprechenden Geldstrafe den Entzug der Approbation des Arztes zur Folge haben kann. Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Körperverletzung und Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetruges sind nur zwei denkbare Konstellationen, mit denen ein Arzt mit dem Strafrecht in Berührung kommen kann.
III. Verkehrsstrafrecht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
IV. Betäubungsmittelstrafrecht, die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht umfaßt hauptsächlich die Straftatbestände Besitz, Handel, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, oder die Herstellung von Betäubungsmitteln.
V. Ordnungswidrigkeitenrecht (OWIG) und Fahrerlaubnisrecht
Bußgeldbescheide wegen:
RA Marc von Harten verteidigt zudem auch Jugendliche und Heranwachsende, die unter das Jugendstrafrecht fallen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt RA von Harten auch Pflichtverteidigungen.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Herrn Rechtsanwalt von Harten aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltsvereines, in der Vereinigung hessischer Strafverteidiger und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereines. Er ist weiterhin Mitglied beim Anwaltsnotdienst in Strafsachen (Strafverteidigernotdienst) des Frankfurter Anwaltvereines.
Aufgrund eines weiten Kooperationsnetzwerks mit angesehenen Kanzleien kann ich Ihnen für jedes andere Rechtsgebiet einen spezialisierten Kollegen oder Fachanwalt empfehlen, der Sie auf seinem Rechtsgebiet ebenso qualifiziert und mit hoher Fachkompetenz betreuen kann.
Korrespondenzsprachen sind Englisch und Französisch. Für weitere Sprachen stehen Übersetzer zur Verfügung.