
berät und vertritt vorwiegend Unternehmen, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen in den Bereichen
Ferner führt er Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzbehörden und Finanzgerichten.
Insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge und Steuerstreitverfahren kooperiert er mit Steuerberatern und berät diese und deren Mandanten.
Schließlich ist Herr RA Wenzler in der Abwehr und Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig.
Er vertritt vor allem eine Vielzahl von Mandanten der Immobilienwirtschaft.
ähnliche Experten