
Durch das Gesetz Nr. 2010-1609 vom 22. Dezember 2010 über die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen, die Bedingungen für die Ausübung einiger reglementierter Berufe und die Wirtschaftsprüfer ist in das französische Verfahrensrecht ein neues Verfahren eingeführt worden, das sogenannte "Beteiligungsverfahren" (sog. nouvelle procédure participative) eingeführt.
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