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Medizinprodukte zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

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Medizinprodukte zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

Die Folgen der Neufassung der TRBA 250 für Krankenhäuser und Arztpraxen

Beitrag, Deutsch, 11 Seiten, NOMOS Verlagsgesellschaft

Autor: Dr. Adem Koyuncu

Herausgeber / Co-Autor: Hans-Georg Kamann (Co-Autor)

Erscheinungsdatum: 30.06.2007


Quelle: Medizinprodukte Recht (MPR)

Seitenangabe: 57-67

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Medizinprodukte zum Arbeitsschutz im Gesundheitswesen
– die Folgen der Neufassung der TRBA 250 für Krankenhäuser und Arztpraxen.

 
GEGENSTAND DES BEITRAGS:

Dieser Aufsatz befasst sich mit der Neufassung der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ („TRBA 250“). Diese TRBA 250 sind im Jahre 2006 im Interesse des Arbeitsschutzes im gesundheitswesen neu gefasst worden, um den Schutz von Beschäftigten vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten zu verbessern. Es wird untersucht, wie sich die neu gefasste TRBA 250 auf Krankenhäuser und Arztpraxen auswirkt und welche Pflichten sich für niedergelassene Ärzte und Krankenhausbetreiber in ihrer Funktion als Arbeitgeber ergeben. Von besonderem Interesse ist die Frage, in welchem Umfang und in welchen Situationen in Arztpraxen und Krankenhäusern sog. „sichere medizinische Instrumente“ zu benutzen sind. Eingegangen wird auch auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen im Falle des Verstoßes gegen die TRBA 250.

 

GLIEDERUNG DES BEITRAGS:

A. Gegenstand und Fragestellungen

B. Hintergrund: Die TRBA 250 als Teil des Arbeitsschutzrechts

C. Auswirkungen der Neufassung der TRBA 250 (Abschnitt 4.2.4) auf Ärzte und Krankenhäuser als Arbeitgeber 

D. Rechtliche Konsequenzen der Nichtbeachtung der TRBA 250 

E. Bewertung von in der Praxis angebotenen Problemlösungen 

F. Zusammenfassung

Anhang