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Meldepflicht für Datenpannen

Meldepflicht für Datenpannen

Meldepflicht für Datenpannen

Wann müssen Unternehmen über den Verlust von Kunden- und Mitarbeiterdaten informieren?

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH

Autor: Dr. Stefan Hanloser, Rechtsanwalt

Erscheinungsdatum: 21.10.2009


Seitenangabe: 21

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Mit der Einführung von Benachrichtigungspflichten (Security Breach Notifications) durch die Datenschutz-Novelle sind Datenpannen auch juristisch ein heißes Eisen geworden: Seit dem 1. September dieses Jahres müssen Unternehmen ihre Kunden oder Mitarbeiter unterrichten, wenn deren Daten in falsche Hände gelangt sind. Ist eine individuelle Benachrichtigung der Betroffenen nicht praktikabel, muss das Unternehmen halbseitige Anzeigen in zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen schalten. Inhaltlich sind die Betroffenen darüber zu informieren, welche Daten durch das Leck abgeflossen sind und welche konkreten Maßnahmen sie zur Schadensminderung treffen sollten.