Mindestlohn - Pflichterfassung für Waschstraßen
Mindestlohn - Pflichterfassung für Waschstraßen

Mindestlohn - Pflichterfassung für Waschstraßen

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, gw internetservice gmbh

Autor: Michael Dagit, StB

Erscheinungsdatum: 01.08.2015

Quelle: carwashinfo - Fachmagazin für Autopflege 4/2015

Seitenangabe: 22-25


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Das Mindestlohngesetz fordert Stundenaufzeichnungen. Unternehmen, die wie Waschstraßen unter § 2a Scharzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, müssen hier besonders sorgsam vorgehen. Vorgestellt wird im Interview ein Erfassungsprogramm.

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Michael Dagit, StB

DE, Aachen

Geschäftsführender Gesellschafter

WOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

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