Mitarbeiterbeteiligung

Definition Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiter können in unterschiedlicher Weise am Unternehmen beteiligt werden. Zu unterscheiden sind die materielle und die immaterielle Beteiligung der Beschäftigten. Während die materielle Beteiligung sich auf eine Teilhabe am Erfolg oder Kapital des arbeitgebenden Unternehmens konzentriert, bezieht sich die immaterielle Beteiligung z.B. auf KVP-Prozesse oder die Bereitstellungen von Informationen aus dem Unternehmen (aktuelle Wirtschaftsdaten, wie Auslastung, Auftragsbestand, Erfüllung von Unternehmenszielen u.a.).

Der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen werden, und dies bestätigt die Praxis regelmäßig, sehr hohe Anreizeffekte zugeschrieben. Sie dient dazu, Unternehmensziele sinnvoll und nachvollziehbar zu kommunizieren und die Beschäftigten anzuregen, an der Zielerfüllung mitzuwirken.

Die umfangreichsten Anreizeffekte werden dann erreicht, wenn eine materielle Beteiligung durch immaterielle Komponenten flankiert wird. In dieser Hinsicht ist Kreativitität in der Konzeptionierung erforderlich und Individualität gefragt.

  • Dipl.-Volksw. Stefan Fritz
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