Ziel unseres Praxis-Seminars ist es, den neu gewählten oder wiedergewählten Betriebsräten einen aktuellen Überblick über seine Rechte und Pflichten im Hinblick auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern im Unternehmen zu vermitteln. Die Aufgabe des Betriebsrates sollte die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen sein. Hat der Leiharbeitnehmer die gleichen Rechte, wie die Arbeitnehmer im Unternehmen? Wie sieht es mit den Arbeitszeiten, der Vergütung und dem Urlaubsanspruch aus? Für den Betriebsrat ist es wichtig mit zu entscheiden, wann auf Fremdpersonal zurückgegriffen wird und welche Konsequenzen sich hieraus für die Stammbelegschaft ergeben.Weiterhin wird ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Dezember dieses Jahres in Kraft treten, das Ihnen mit all seinen Folgen erläutert wird.
Das Seminar wendet sich an Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter, die sich über die Mitbestimmungsrechte im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten.