Multikulturelle Namensgebung: Zwölf Vornamen sind sieben zuviel
Multikulturelle Namensgebung: Zwölf Vornamen sind sieben zuviel

Multikulturelle Namensgebung: Zwölf Vornamen sind sieben zuviel

Beitrag, Deutsch

Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer

Erscheinungsdatum: 26.10.2015

Quelle: Justillon


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Mulitikulturelle Namensgebung: Zwölf Vornamen sind sieben zuviel
 
Auszug
Chenekwahow, Migiskau, Nikapi-Hun-Nizeo, Alessandro, Majim, Chayara, Inti, Ernesto, Prithibi, Kioma, Pathar, Henriko – diese zwölf Vornamen wollte eine Frau ihrem unehelich geborenen Sohn geben. Geht nicht, meinte das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 96 VIII G 16378). Es ordnete die Beischreibung von drei der gewünschten Namen an: Ernesto, Henriko, Allessandro. Zu wenig, meinte die Mutter. Und so kam es zu einem jahrelangen Rechtstreit, der auch die obersten Verfassungsrichter beschäftigte.
 
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Prof. Dr. Arnd Diringer

DE, Illingen (Württemberg)

Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg

Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences

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