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Musikrecht

Definition Musikrecht

Musikrecht

Der Begriff Musikrecht beschreibt die rechtliche Beschäftigung mit allen Personen und Institutionen, die an der Entstehung eines Musikstückes beteiligt sind bis zum Zeitpunkt, wo dieses als fertiges Produkt zum Kauf angeboten wird. Diese Personen und Institutionen sind u.a der/die Künstler, Komponist, Texter, Produzent, Manager, Verlag, Plattenfirma, Fotograf, Designer, Vertrieb sowie GEMA, GVL und Künstlersozialkasse. Mit allen vorbenannten Personen und/oder Institutionen können oder müssen Verträge geschlossen werden.
Alles beginnt mit dem ersten Schritt: Ohne Künstler keine Vermarktung, ohne Komponist keine Melodie, ohne Autor kein Text. Hier werden meist schon urheberrechtlich relevante Schritte zu prüfen sein. Hierzu gehört auch der Weg zum Notar und zur GEMA.
Was, wenn es schon mehr als zwei Komponisten und mehr als einen Autor gibt? Es empfiehlt sich daher, in solchen Fällen frühzeitig vertragliche Regelungen über die Verteilung der Quoten zu vereinbaren. Meist ist der Streit schon vorprogrammiert, wenn eine solche Regelung nicht besteht und es zur ersten Geldzahlung kommt.
Auch die Verhandlungen mit den Plattenfirmen wollen gut vorbereitet sein. Schließlich soll in der Regel eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt werden. Daher sind u.a. Vertragslaufzeiten, Vorschüsse, Lizenzen , Verrechenbarkeiten sowie Verpflichtungen in beide Rchtungen sorgfältig zu prüfen. vorbenanntes gilt auch für den Abschluss mit einem Musik-Verlag.
Gleiches gilt für die richtige Wahl des Managers und des Produzenten. Billig muss nicht immer gut sein. Ein Manager, der einem Künstler hohe Einnahmen bringt, kann auch überproportional an den Einnahmen des Künstlers beteiligt werden. Ein erfolgloser Manager ist nicht einmal einen Prozentpunkt von den Einnahmen des Künstlers wert. Deshalb sollte der Künstler am Anfang keine langen Vertragslaufzeiten mit dem Manager vereinbaren. Dies gilt natürlich auch für einen Produzenten, dem es gelingt, den Titel so zu produzieren, dass er der Masse gefällt. Vorausgesetzt, der Künstler möchte den kommerziellen Erfolg.
Natürlich will der Künstler auf dem Cover seiner CD gut aussehen und besonders gut in Szene gesetzt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Qualitäten von Fotografen. Juristisch ist jedoch entscheidend, dass sich der Künstler frühzeitig überlegt, für welche Zwecke das Foto insgesamt eingesetzt werden soll. Nur dann kann ein umfangreiches Leistungspaket erarbeitet und vertraglich fixiert werden.
Das fertige Produkt wird durch den Vertrieb in den Markt gebracht. Hier macht es natürlich Sinn, sich zuvor mit der Leistungsfähigkeit des zukünftigen
Vertragspartners auseinanderzusetzen. Rechte und Pflichten müssen sodann ebenfalls vertraglich vereinbart werden.
Kreative scheuen sich häufig, vertragliche Regelungen vorzunehmen. Die Künstler verfahren nach dem Grundsatz "es wird schon alles gut werden". Meist beziehen sie sich auf die Geschichte eines Künstlers/Managers, der sagt, „wir arbeiten seit 30 Jahren zusammen, ohne einen Vertrag zu haben“. Wunderbar, wenn dies so umgesetzt werden konnte. Die Realität sieht jedoch meist anders aus. Daher lohnt es auch, sich Mühe mit den Verträgen zu machen. Denn Verträge sind in erster Linie für den Ernstfall geschaffen und im Streitfall zeigt sich, ob die Wünsche der Parteien tatsächlich zu Ende gedacht und vertraglich vereinbart worden sind.
Die GEMA ist die Vertretung der Komponisten und Texter. Die GVL ist die Institution, die sich mit den ausübenden Musikern beschäftigt. Es lohnt sich in den meisten Fällen, sich als Kreativer mit einer Mitgliedschaft in beiden Organisationen auseinanderzusetzen.
Die Künstlersozialkasse versichert die Kreativen. Es empfiehlt sich, die Unterlagen der Künstlersozialkasse sorgfältig durchzulesen. In letzter Zeit ist zu beobachten, dass die Künstlersozialkassen die Verdienstangaben ihrer Versicherten überprüfen. Meist wurde von den Kreativen zuvor aus Vorsicht weniger an erwarteten Einnahmen angegeben. Dies ist grundsätzlich kein Problem, solange dies bei entsprechender Kenntnis der tatsächlichen Zahlen korrigiert wird. Bei falschen Angaben drohen schnell empfindliche Bußgelder.
So wunderbar Musik ist, so lauern doch im Dschungel dieser Branche eine Menge Gefahren, die vorliegend nur angedeutet worden sind. In jedem Falle lohnt es sich, sich als Kreativer mit den vorstehenden Ausführungen zu beschäftigen und diese zu vertiefen. Aber auch die Plattenfirmen sollten wissen, dass nur ein zufriedener Künstler ein Kreativer bleibt.

  • Erik Millgramm

Experten für Musikrecht

Thomas Waetke

Berater, Referent, Sachverständiger / Gutachter

Schutt, Waetke Rechtsanwälte, DE-76133 Karlsruhe

 

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Erik Millgramm

Autor, Berater, Referent, Aufsichtsrat / Beirat

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Publikationen - Musikrecht

Mit Medienmusik erfolgreich in der Kreativwirtschaft, Buch - 2010

Ein praxisorientierter Leitfaden für die professionelle Musiknutzung in der Kreativwirtschaft

Ein praxisorientierter Leitfaden für die professionelle Musiknutzung in der Kreativwirtschaft. Die Bedeutung der Kreativwirtschaft mit ihren großen Zukunftschancen für Firmengründer, Kreative und etablierte Firmen wird fundiert, verständlich...

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Generell kommt Textzeilen eines Gesamtwerkes urheberrechtlicher Schutz zu. Einer Liedzeile fehlt aufgrund der Kürze und der Verwendung von umgangssprachlichen Ausdrucksweisen die Schöpfungshöhe.

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Wertschöpfung in der Musikindustrie, Buch - 2008

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Der Autor untersucht die verwertungsrechtliche Zuordnung von Streaming-Musikdiensten am Beispiel sog. personalisierter Webradios. Praktische Relevanz besitzt die Abgrenzung vor allem für leistungsschutzberechtigte Künstler und Tonträgerhersteller:...

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Veranstaltungen - Musikrecht

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Es handelt sich um eine Vortragsreihe in dem Studiengang Musikmanagement an der Popakademie Baden Würtemberg. Der Vortrag behandelt Musikrecht im Bereich der digitalen und mobilen Auswertung von Musik.

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