Aufsatz, Deutsch, 3 Seiten, Encore Magazin
Für den Kunden ist nicht nur das Endresultat, welches bei einem Designer in Auftrag gegeben wird, sondern auch die Verwendbarkeit von vorläufigen Skizzen und Illustrationen, sowie Dateien interessant, da diese leicht veränderbar und somit im Gegensatz zum fertigen in Auftrag gegebenen Werk umfassender nutzbar sind.
Oftmals stellen Auftraggeber - und Designer - die Frage, ob der Designer verpflichtet ist auch diese Originale an den Auftraggeber herauszugeben: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Es kann jedoch durch Vertrag vereinbart werden. In der Regel wird dies ein durch AGB ausgestalteter Designvertrag/Urheberwerksvertrag sein.
DE, Hamburg - Speicherstadt
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Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht
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