Namensrecht im Internet - Schutz für Domainnamen nach § 12 BGB
Namensrecht im Internet - Schutz für Domainnamen nach § 12 BGB

Namensrecht im Internet - Schutz für Domainnamen nach § 12 BGB

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Verlag Dr. Otto Schmidt

Autor: Guido Aßhoff, LL.M.

Erscheinungsdatum: 2014

Quelle: IP-Rechtsberater Heft 8/2014

Seitenangabe: 190-192


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Neben den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen aus dem MarkenG spielt das Namensrecht i.S.d. § 12 BGB eine besondere praktische Rolle in Domainstreitigkeiten. Außer über § 12 BGB fließen namensrechtliche Bezüge aber häufig auch über § 23 MarkenG in kennzeichenrechtliche Streitigkeiten ein,da ein Inhaber einer Marke Dritten nicht untersagen kann, ihren Namen oder Anschrift zu benutzen.

Die Bedeutung des Namensrechts in Domainsachen ist deswegen so groß, weil oft eine Identität zwischen Domainnamen und Firmennamen/Unternehmenskennzeichen besteht. Aus diesem Grund soll dieser Beitrag das Verhältnis von Kennzeichenrechten und Namensrechten betrachten und die neueren Tendenzen der Rechtsprechung des BGH aufzeigen.

Guido Aßhoff, LL.M.

DE, Frechen

Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz & Fachanwalt für IT-Recht

AßHOFF.Legal

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