Anlässlich des Deutschland-Besuchs des VAE-Außenmnisters bei seinem deutschen Amtskollegen ist ohne große Vorankündigung ein neues DBA unterzeichnet worden.
Am 01.07.2010 wurde in Berlin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Anlass war der Besuch des VAE-Außenministers Sheikh Abdullah Bin Zayed Al Nahyan bei seinem Amtskollegen Guido Westerwelle.
Das Wesentliche vorab:
- Das neue DBA Deutschland - VAE unterliegt der Anrechnungsmethode - und nicht mehr der Freistellungsmethode!
- D.h., VAE-Einkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen werden in Deutschland voll besteuert!
- Nach Inkrafttreten (Ratifizierung) ist das DBA rückwirkend ab 1.1.2009 anwendbar!
- Einerseits wird so der "Abkommenslose Zustand" rückwirkend beseitigt, andererseits dürfte genau das zu äußerst relevanten Neuveranlagungen bei allen Arbeitnehmern führen, die seit Januar 2009 die Freistellung gemäß Auslands-Tätigkeitserlass (ATE) genutzt haben!
- Mit Artikel 25 des DBA wurde nun ein Informationsaustausch gemäß OECD-Musterabkommen vereinbart.
Mehr Details:
http://www.de.klp.de/steuerngesetze.html