Seminar
Veranstalter: FORUM · Institut für Management GmbH
Referenten: H. Gürkan Erdebil, Senem Kathrin Güçlüer, Dr. Menderes Günes
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Sprache: Deutsch
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Ab dem 1. Juli 2012 treten die weitreichenden Änderungen des türkischen Handels- und Gesellschaftsrechts sukzessive in Kraft. Wesentliches Ziel der Reform ist die Harmonisierung mit den Anforderungen der Europäischen Union, vor allem in Bezug auf die Aufstellung, Offenlegung und Prüfungspflicht von Jahresabschlüssen, sowie die Reformierung des Gesellschaftsrechts. Durch die Annäherung an die EU-Rechtsvorschriften soll unter anderem die Attraktivität für ausländische Investoren gesteigert werden. Hierfür sieht die Reform auch Änderungen bei der Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung vor.
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Dieses Seminar stellt die wichtigsten Änderungen dar und zeigt den Rechtsrahmen für Gesellschaftsgründungen sowie Handelsbeziehungen mit und in der Türkei auf.
- Rechtsrahmen für Gesellschaftsgründungen in und für Handelsbeziehungen mit der Türkei
- Reform des Handelsvertreterrechts
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Organe
- Publizitäts- und Informationspflichten nach der Reform
- Verschärfung der Vorschriften über Darlehensgewährung an Gesellschafter