
Trotz wiederholter Anläufe gelang es nie, in Deutschland eine ausgewogene Ländergliederung zu schaffen. Statt dessen entstand ein umfangreiches, intransparentes System staatlicher Umverteilung zwischen den Ländern, das vor allem einen uniformen Lebensstandard sichern soll. Ein wichtiges Element dieses Systems ist der Länderfinanzausgleich. Daher liegt die Frage nahe, welche Auswirkungen Veränderungen in einem der beiden Bereiche auf den anderen haben und ob sich hieraus Ansatzpunkte für politische Reformstrategien ableiten lassen. Einerseits ist daran zu denken, die Ausgleichsproblematik durch Schaffung gleichgewichtiger Länder zu entschärfen. Andererseits könnte eine Neufassung des Länderfinanzausgleichs Anstöße zu einer Länderneugliederung geben.
Der Beitrag konzentriert sich auf mögliche Anstoßwirkungen einer Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs für eine Länderneugliederung. Den Ausgangspunkt bildet dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999.
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