Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, Bund-Verlag GmbH
Autor: Jan A. Strunk
Erscheinungsdatum: 2005
Quelle: Computer-Fachwissen - Ausgabe: 1 / 2005
Seitenangabe: 20-25
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Formal korrekt und wörtlich genommen, ist die vorstehende Frage schnell beantwortet:
Druckwerke, die den einschlägigen Pressegesetzen unterliegen.
Digitale Dokumente im Internet sind allerdings unstreitig keine solchen Druckwerke. Trotzdem finden sich überall im WorldWideWeb Seiten mit der Bezeichnung „Impressum“. Ist das also alles überflüssig oder gar falsch?
Nun, soweit es die Begrifflichkeit betrifft, dürfte sie in einer Vielzahl von Fällen in der Tat nicht ganz zutreffend sein, wie sich gleich zeigen wird.
Gemeint ist aber im Normalfall etwas sehr ähnliches: Internetseiten müssen unter bestimmten Voraussetzungen von Gesetzes wegen eine sog. Anbieterkennzeichnung enthalten.
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