
Gewährt der Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils der Gesellschaft ein Darlehen, so ist dieses nach früherer Rechtslage als Eigenkapital ersetzend einzustufen, sofern der Nießbraucher aufgrund weitreichender Befugnisse einem Gesellschafter gleichzustellen ist. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 05.04.2011 (Az.: II ZR 173/10) entschieden.
Die Entscheidung lässt sich auf das geltende Recht übertragen, so dass bei Gleichstellung eines Nießbrauchers mit einem GmbH-Gesellschafter ein insolvenzrechtlicher Nachrang und eine Insolvenzanfechtung in Betracht kommen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Nießbraucher weitreichende Einflussmöglichkeiten und Weisungsrechte gegenüber der Geschäftsführung hat.
Der Fachbeitrag zeigt im Einzelnen auf, wann das Darlehen des Nießbrauchers eines GmbH-Geschäftsanteils an eine GmbH Eigenkapital ersetzend bzw. nachrangig ist und wie sich dies vermeiden lässt.
Lesen Sie den gesamten Beitrag in der Fachzeitschrift GmbH-Steuerberater 9/2011.
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