
Gewährt der Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils der Gesellschaft ein Darlehen, so ist dieses nach früherer Rechtslage als Eigenkapital ersetzend einzustufen, sofern der Nießbraucher aufgrund weitreichender Befugnisse einem Gesellschafter gleichzustellen ist. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 05.04.2011 (Az.: II ZR 173/10) entschieden.
Die Entscheidung ist auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG bezogen, lässt sich aber auf das geltende Recht übertragen, so dass bei Gleichstellung von Nießbraucher und Gesellschafter (z.B. aufgrund von Weisungsrechten gegenüber der Geschäftsführung) ein insolvenzrechtlicher Nachrang und eine Insolvenzanfechtung in Betracht kommen.
Lesen Sie den gesamten Beitrag in der Zeitschrift GmbH-Steuerberater 9/2011.
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