Dr. Oliver Lücke
war seit 1993 als Rechtsanwalt in der SPITZWEG Partnerschaft, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, in deren Münchener Büro tätig. Nach Promotion mit arbeitsrechtlichem Thema ist er seit 1996 auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Tätigkeit führt er nach einer Fusion von SPITZWEG mit BUSE HEBERER FROMM Rechtsanwälte im April 2010 im jetzigen Münchener Büro von BUSE HEBERER FROMM Rechtsanwälte Steuerberater fort.
Er hat sich auf drei besonders sensible Teilbereiche des Arbeits- und Dienstvertragsrechts spezialisiert:
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Vertragsverhältnisse von Geschäftsführern, Vorständen und Angestellten in Führungspositionen
Dr. Lücke ist hier in der "präventiven" Beratung bei der Vertragsgestaltung, im begleitenden Coaching während des bestehenden Vertragsverhältnisses, bei Haftungsfragen und in der Beratung und ggfs. auch gerichtlichen Vertretung im Rahmen der Vertragsauflösung tätig.
Herr Dr. Lücke referiert bei Seminarveranstaltungen u.a. zum Thema "Das Vorstandsmitglied der nicht börsennotierten AG" oder "Der GmbH-Geschäftsführer" (Näheres siehe "Veranstaltungen"). Er ist Mit-Herausgeber und Mitautor des im C.H.BECK-Verlag erschienen MandatsHandbuchs "Der Vorstand der Aktiengesellschaft" und Mitautor in dem GmbHG-Kommentar von Saenger/Inhester (Nomos Verlag 2011). Weitere Publikationen finden Sie in der Rubrik "Veröffentlichungen".
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Arbeitsrecht beim Unternehmenskauf
Neben der Prüfung der individual- und kollektivrechtlichen Situation beim Zielobjekt, die sich mit dem rechtlichen Status der übergehenden Arbeitsverhältnisse, deren Inhalten und Veränderungsmöglichkeiten sowie der betrieblichen Altersversorgung befasst, stehen betriebsverfassungsrechtliche Fragen sozialplanpflichtiger Betriebsänderungen im Mittelpunkt. Hier ist er regelmäßig Mitglied des Due Diligence-Teams.
Herr RA Dr. Lücke ist Mitautor des im BECK-Verlag erschienenen Buches "Der Unternehmenskauf", in dem er den arbeitsrechtlichen Teil bearbeitet hat.
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Scheinselbständigkeit
Herr Dr. Lücke ist zudem Spezialist im Bereich der nach wie vor unterschätzten sog. Scheinselbständigkeit, also für Fragen der Abgrenzung von selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit, gleich ob in arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtlicher Hinsicht. Er hat in diesem Zusammenhang neben Verfahren vor den Arbeits- und Finanzgerichten bereits über 100 sog. Statusfeststellungsverfahren nach dem SGB IV einschließlich sozialgerichtlicher Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt.