Personalrecht 2015 Sommer-Update
Personalrecht 2015  Sommer-Update

Personalrecht 2015 Sommer-Update

Buch, Deutsch, 208 Seiten, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Erscheinungsdatum: 08.07.2015

ISBN: 3648070533


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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick!

Aktuelle Urteile zum Mindestlohn, Entgeltgleichheitsgesetz, Elternzeit & Elterngeld, Tarifeinheitsgesetz, Rentenanpassungen, Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen/Ost, Urlaubs- und Befristungsrecht... der Gesetzgeber scheint aktuell unermüdlich zu sein und wirbelt die Personalarbeit kräftig durcheinander.

Das Sommer-Update von Personalrecht 2015 verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen, Entscheidungen, Daten und Zahlen, die Sie in Ihrem Tagesgeschäft brauchen.

 

Das erwartet Sie unter anderem im Sommer-Update:

Das umstrittene MiLoG beschäftigt seit Jahresbeginn bereits die Gerichte aller Instanzen: So wurde z.B. entschieden, dass der Mindestlohn auch für Krankheitszeiten und Feiertage sowie für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdient im Pflegebereich gezahlt werden muss. Außerdem sind Arbeitgeberleistungen in Form von Spätschichtzulagen auf den Mindestlohn anrechenbar. Zusätzlich zeigen wir Ihnen mögliche Gestaltungen, die das Haftungsrisiko des Auftraggebers aus § 13 MiLoG kompensieren. Wichtige neue BAG-Entscheidungen gab es zur Entgeltfortzahlung sowie im Befristungs- und Urlaubsrecht.

Bei der Sozialversicherung gibt es auch zahlreiche Änderungen, welche zum 1.7.2015 in Kraft treten. So dürfen sich beispielsweise Millionen Rentenbezieher über die Rentenanpassung und ein wenig mehr Rente freuen. Bedingt durch die Rentenanpassung ergeben sich im Rechtskreis Ost auch neue Hinzuverdienstgrenzen. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, die nebenher eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen? Diese dürfen ab Juli mehr verdienen, ohne dass sich dies rentenmindernd auswirkt. Auch die Freibeträge, bis zu deren Höhe anrechnungsfrei neben einer Hinterbliebenenrente Einkommen erzielt werden darf, ändern sich.

Noch in diesem Jahr soll der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die steuerliche Berück-sichtigung von Kindern leicht verbessert werden. Beides mit Rückwirkung ab Januar 2015. Daraus ergeben sich auch Auswirkungen für den Lohnsteuerabzug. Der Grundfreibetrag ist in die Lohnabrechnungsprogramme und -tabellen eingearbeitet. Nach Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich im Herbst 2015) muss das Bundesfinanzministerium geänderte Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung bekannt machen. Der bis dahin vorgenommene Lohnsteuerabzug 2015 ist dann grundsätzlich zu korrigieren. Ob dann alle zurückliegenden Lohnabrechnungszeiträume noch mal neu berechnet werden müssen oder die Freibetragserhöhung nur in den Restmonaten 2015 berücksichtigt werden müssen, steht derzeit noch nicht fest. Die geplanten höheren Kinderfreibe-träge wirken sich - wegen des vorrangigen Kindergeldbezugs - im Lohnsteuerverfahren nur auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchenlohnsteuer aus.

Außerdem soll - ebenfalls mit Rückwirkung ab Januar 2015 - der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 EUR auf 1.608 EUR angehoben und nach der Kinderzahl gestaffelt wer-den. Eine Anhebung um weitere 300 EUR auf dann 1.908 EUR ist ab Beginn 2016 geplant.

 

Täglich griffbereit ist die Broschüre eine unverzichtbare Arbeitshilfe für die schnelle Rundum-Information zu allen Neuregelungen im Personalwesen.

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