
In Deutschland ist die Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) auf dem Vormarsch. Mit diesem Rechtsinstitut soll möglichst verhindert werden, dass Sachen (Gegenstände und Bargeldbeträge), die konkreten Straftaten nicht zugeordnet werden können - aber ganz offensichtlich deliktschen Ursprungs sind -, wieder an die (vorher) beschuldigten Personen ausgehändigt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu ergeben sich in Deutschland aus dem jeweiligen Gefahrenabwehrrecht des Bundes und der Bundesländer. Es ist deshalb spannend zu prüfen, ob dieses Rechtsinstitut auch in unseren Nachbarländern Österreich und der Schweiz von den dortigen gesetzlichen Voraussetzungen her zur Anwendung kommen kann. (Kriminalistik 1/2010, S. 38 ff.)
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