Präventive Vertragsgestaltung: Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen im Vertrag richtig benennen
Präventive Vertragsgestaltung: Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen im Vertrag richtig benennen

Präventive Vertragsgestaltung: Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen im Vertrag richtig benennen

Aufsatz, Deutsch, 5 Seiten, DEKRA REAL ESTATE Newsletter

Autor: Dr. Peter Hammacher

Erscheinungsdatum: 2009


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Präventive Vertragsgestaltung: Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen richtig bezeichnen! (Dr. Peter Hammacher, Rechtsanwalt und Mediator, Heidelberg) 


Erfreulicherweise erkennen immer mehr Auftraggeber und Berater, die Chancen präventiver Vertrags-gestaltung bei Bauvorhaben: Erhebliches Konfliktpotenzial am Bau kann vermieden werden kann, in-dem man rechtzeitig technische Fragestellungen durch Sachverständige überprüfen lässt. Ein guter Bauvertrag sieht die Begleitung des Bauvorhabens und der Bauabnahme durch einen neutralen Sach-verständigen vor, der dem Auftraggeber die Gewissheit gibt, dass wichtige technische Eckpunkte or-dentlich ausgeführt werden, sodass eventuelle Mängel frühzeitig, also nicht erst wenn der Bau bereits steht, erkannt werden. Umgekehrt erhält der Auftragnehmer die Gewissheit, dass der Auftraggeber nicht aufgrund von Unsicherheit oder Unkenntnis angebliche Mängel moniert und deswegen Einbehal-te bei der Vergütung vornimmt, oder aufwändige Verfahren in Gang setzt.
Juristische und technische Berater, die im Bauwesen tätig sind, legen ihren Vertragsentwürfen gerne Standardformulierungen zu Grunde. Dagegen ist auch nichts zu sagen, wenn die vorgeschlagenen Formulierungen kritisch durchleuchtet werden. Bei der Baubegleitung und der Abnahme durch Sach-verständige wird gelegentlich standardmäßig die Hinzuziehung eines "öffentlich bestellten und verei-digten Sachverständigen "geregelt. Auch die Formulierung "TÜV-Sachverständiger" findet sich häufig. Das ist zu überdenken

Dr. Peter Hammacher

DE, Heidelberg

Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter

Dr. Peter Hammacher Rechtsanwalt, Mediation, Schiedsverfahren

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