Probleme mit dem Kabelanschluss
Probleme mit dem Kabelanschluss

Probleme mit dem Kabelanschluss

Interview, Deutsch, Cybermedia Verlagsgesellschaft mbH

Autor: Julian Modi

Herausgeber / Co-Autor: Cybermedia Verlagsgesellschaft mbH

Erscheinungsdatum: 2011

Quelle: sat+kabel


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Preis: kostenlos

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Störungen oder Ausfälle des Kabelanschlusses sind für den Kunden meist eine ärgerliche Angelegenheit. Ist es aber im Normalfall vielleicht lediglich ein verpasster Spielfilm oder die Lieblingsserie, so trifft es die doch immer größer werdende Anzahl der Kunden umso mehr, die ihren Kabelanschluss auch zum telefonieren oder surfen im Internet nutzen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Sie als Kunde im Falle einer solchen Störung haben, zeigt Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi im Rahmen eines Interviews mit der Zeitschrift SAT+KABEL auf.

"Kommt es zu Störungen bzw. Ausfällen hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass Störungen umgehend beseitigt werden. Der Kunde sollte um keine wesentlichen weiteren Nachteile erleiden zu müssen, unverzüglich Störungen beim Provider anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen. Ansonsten kann der Kunde mit dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Störung nicht unverzüglich behoben werden konnte", so Rechtsanwalt Modi. Zeigt der Kunde bei seinem Anbieter eine Störung an, sollte dies mit einer konkreten Fristsetzung zur Behebung geschehen. Eine Frist von 24 Stunden dürfte hierbei jedoch das Minimum sein.

Grundsätzlich hat der Kunde bei Störungen das Recht, das monatlich geschuldete Entgelt zu mindern und sogar Schadensersatz zu fordern. Mögliche Schäden seitens des Nutzers können sich aus der fehlenden Nutzbarkeit oder den Kosten für eine alternative Internetverbindung ergeben. Rechtsanwalt Modi weist jedoch darauf hin, dass "ein konkreter Schaden aber auch konkret belegt werden muss."

Langfristige oder erhebliche Störungen stellen sogar einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Aber auch hier kommt es auf die Umstände und den konkreten Einzelfall an. Auch hier ist zu beachte, dass dem Anbieter eine bestimmte, angemessene Zeit zur Störungsbeseitigung gegeben werden muss. "Wird sodann erneut der Ausfall bzw. die Störung nicht behoben, sollte schriftlich die außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden", so Modi.

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