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Produkthaftungsrecht

Definition Produkthaftungsrecht

Rechtsquellen
Für das Produkthaftungsrecht gibt es in Deutschland zwei Rechtsquellen:

1. Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz

Historie
Mit dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz) gilt seit dem 01.01.1990 in der Bundesrepublik Deutschland eine rein nationale Haftungsnorm, mit der die EG-Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Das Produkthaftungsgesetz hat zunächst für die Rechtspraxis eine untergeordnete Rolle gespielt, da es bis Mitte 2002 keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gewährt hat.

Die Schutzgüter des Produkthaftungsgesetzes
Die Schutzgüter des Produkthaftungsgesetzes sind das Leben, der Körper und die Gesundheit sowie andere Sachen als das fehlerhafte Produkt. Nicht in den Schutzbereich des Produkthaftungsgesetzes gehören die Freiheit und "sonstige Rechte".

Eingeschränkter Geltungsbereich bei Sachschäden
Das Produkthaftungsgesetz bietet keine Grundlage für Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, die nach der Verkehrsauffassung ausschließlich dem gewerblichen Gebrauch dienen und nur im speziellen Einzelfall für den privaten Gebrauch eingesetzt worden sind.

Verschuldensunabhängige Haftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz knüpft nur an die Verursachung der Rechtsgutverletzung durch einen Fehler des Produkts an. Somit muss den Hersteller nicht noch zusätzlich ein Verschulden treffen.

Fehlerfreiheit beim Inverkehrbringen
Für die Praxis wichtig ist, dass der Hersteller nicht für Fehler haftet, bei denen nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler noch nicht hatte, als der Hersteller es in Verkehr gebracht hat. Dementsprechend haftet der Hersteller nicht, wenn das Produkt unsachgemäß aufbewahrt oder gelagert wird. Auch haftet der Hersteller nicht, wenn sein Produkt fehlerhaft eingesetzt wird, d.h. außerhalb der bekannten Einsatzgrenzen. Auch für Handlungen Dritter, die das Produkt nach dem Inverkehrbringen kriminell verändern (z.B. Einbringen von Gift in Nahrungsmittel), haftet der Hersteller nicht.

Hersteller
Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Der Hersteller der Grundstoffe und Teilprodukte haftet jedoch nicht für den fehlerhaften Einsatz der fehlerfreien Grundstoffe bzw. Teilprodukte.

Kein Anspruch gegen den Händler
Das Produkthaftungsgesetz begründet zunächst nur Ansprüche gegen den Hersteller des fehlerhaften Produktes.
Solange ein Händler auf dem Produkt den eigentlichen Hersteller benennt und die eigene Marke als reine Handelsmarke ersichtlich bleibt, führt dies nicht zu einer Haftung des Händlers als "Quasi-Hersteller".

Als Hersteller gilt jedoch derjenige, der die Produkte im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsverkehr einführt. Hierzu zählt auch die Einfuhr aus der Schweiz.

Selbstbehalt bei Sachschäden
Im Fall eines Sachschadens kann der Sockelbetrag von 500 Euro nicht verlangt werden. Liegt der Sachschaden unter 500 Euro, nutzt das Produkthaftungsgesetz dem Geschädigten nichts. Allerdings kann der Geschädigte prüfen, ob den Hersteller nicht ein Verschulden an dem Schadensfall getroffen hat. Der Anspruch selbst würde dann aber nicht mehr auf das Produkthaftungsgesetz gestützt werden.

2. Deliktische Produkthaftung

Ausfluss aus der Verkehrssicherungspflicht
Die deliktische Produkthaftung stellt einen Ausfluss aus dem Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht dar.
Gemäß der Verkehrssicherungspflicht trifft denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.

Haftung nur bei Verschulden
Die Haftungsgrundlage für die deliktische Produkthaftung ist § 823 BGB, so dass grundsätzlich ein Verschulden des Herstellers erforderlich ist. Ist kein Verschulden des Herstellers ersichtlich, haftet der Hersteller auch nicht.

Haftung auch für unterlassene Warnhinweise
In einem Fall, den der Bundesgerichtshof im Jahr 1999 entschieden hat, hatte das Berufungsgericht festgestellt, dass die Konstruktion des damals streitgegenständlichen Aktenvernichters nicht fehlerhaft gewesen ist. Auch hat das Gerät die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllt und auch die entsprechenden Prüfbescheinigungen erhalten.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil ausgeführt, dass die Beklagte gleichwohl bei der Inverkehrgabe des Aktenvernichters durch Unterlassen eines gebotenen Warnhinweises gegen die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verstoßen und dadurch die Verletzung der Klägerin verursacht habe.

Nach den Grundsätzen der Produkthaftung muß der Hersteller eines Erzeugnisses nicht nur für Schäden einstehen, die auf einer fehlerhaften Konstruktion oder Fabrikation beruhen. Er ist grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, daß er die Verwender des Produkts pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen hat, die sich trotz einwandfreier Herstellung aus der Verwendung der Sache ergeben.

Produktbeobachtungspflicht
Den Hersteller trifft darüber hinaus eine Produktbeobachtungspflicht. Erkennt der Hersteller hierbei, dass bestimmte Nutzungsformen zu einem Schaden führen, so trifft den Hersteller ein Verschulden, wenn er die erforderlichen Warnhinweise unterlässt.

  • Walter Reichard, Rechtsanwalt

Experten für Produkthaftungsrecht

Dr. Hans-Michael Mache

Autor, Referent, Berater, Sachverständiger / Gutachter, Aufsichtsrat / Beirat, Trainer / Coach, Mediator

Anwaltsbüro Dr. Hans-Michael Mache, DE-60325 Frankfurt/M.

Dr. Hans-Michael Mache   Aufgrund langjähriger Industrieerfahrung Beratung von Unternehmen, Verbänden und Gemeinden an der Schnittstelle von Recht, Organisation und Technik:    Entwicklung/Sicherung...

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Prof. Dr. Winfried Huck, Professor für europäisches und internationales Wirtschaftsrecht

Berater, Referent, Autor, Sachverständiger / Gutachter, Aufsichtsrat / Beirat, Trainer / Coach

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fakultät für Recht, DE-38302 Wolfenbüttel

Prof. Dr. iur. Winfried Huck ist seit 2000 Inhaber der Professur für Wirtschaftsrecht mit den Vertiefungsgebieten für Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Brunswick European Law School (BELS) an der Hochschule...

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Walter Reichard, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt

Berater, Referent, Autor, Trainer / Coach

WHS Rechtsanwälte Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, DE-60313 Frankfurt am Main

Walter Reichard Rechtsanwalt     Tätigkeitsschwerpunkte:    Haftpflichtrecht Abwehr von Schadensersatzansprüchen Abwehr von unberechtigten Forderungen Abwehr von...

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Kurt Haag, Senior-Partner / Fachanwalt für Versicherungsrecht

Berater, Autor

Kropp Haag Hübinger, DE-66111 Saarbrücken

Berufsweg 1948              in Saarbrücken geboren 1966              Abitur am Ludwigsgymnasium in...

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Wencke Kuhs, Rechtsanwältin und Mediatorin, Mediatorin, Referentin und Lehrbeauftragte

Beraterin, Referentin, Autorin, Business Angel, Sachverständige / Gutachterin, Trainerin / Coach, Mediatorin

Anwaltskanzlei LEGITAS Kuhs, DE-20354 Hamburg

Wencke Kuhs Rechtsanwältin   Beratungsgebiete Frau Rechtsanwältin Wencke Kuhs berät Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten rund um den Handel: Allgemeines Kauf- und Handelsrecht...

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Volker Dahlbokum, LL.M.Eur., LL.M.

Berater, Referent

Langjährige Erfahrung in zivilrechtlichen Produkthaftungs- und Schadenersatzfällen, insbesondere im Bereich Haushaltsgerätehersteller ("Weiße Ware"), Materialbeschaffungs- und Zulieferindustrie.

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Unternehmen für Produkthaftungsrecht

Dr. Zimmermann & Kollegen, Kanzlei

DE-69120 Heidelberg

 

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Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Kanzlei

DE-50678 Köln

 

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Publikationen - Produkthaftungsrecht

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Vertragsrecht - Produkthaftung

Stahlrecht - Praktiker-Handbuch zu Vertragsrecht und Produkthaftung im Stahlvertrieb Dieses Fachbuch wendet sich in erster Linie an Unternehmer, die sich mit Stahl befassen, sei es, dass sie ihn herstellen, mit ihm handeln oder ihn verarbeiten. Es soll ihnen bei...

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- Auskunftsansprüche, Beweisfragen und Hinweise zur Anwenderkommunikation

Aus der Einleitung: Dieser Beitrag befasst sich mit der Produkthaftung für Medizinprodukte. Die praktische Bedeutung dieses Sonderbereichs der Produkthaftung sowie die Bedeutung der Prävention vor Produkthaftungsrisiken nimmt zu. Das belegt auch das...

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Entwicklungstendenzen der Privatstrafen, Buch - 2005

Strafschadensersatz im antiken römischen, deutschen und US-amerikanischen Recht

Ist der Strafschadensersatz ein "Saurier der Rechtsgeschichte"? An eine Untersuchung der historischen Entwicklung und eine Bestandsaufnahme der vorhandenen pönalen Elemente im geltenden deutschen Zivilrecht schließt sich ein Vergleich mit dem...

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"In Deutschland wie auch in den USA ist sowohl für Arzneimittel als auch für Medizinprodukte die durch sie bewirkte Erhaltung bzw. Verbesserung der Gesundheit und Lebensqualität kennzeichnend. Zugleich bergen jedoch beide Produktkategorien, insbesondere Arzneimittel,...

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Medizinprodukterecht (WiKo) - Kommentar, Buch - 2013

Hill/Schmitt Medizinprodukterecht (WiKo) kommentiert das Medizinprodukterecht aus Sicht der Praxis. Soweit Interpretationsspielräume noch vorhanden sind, werden sie unter wirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung...

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Produkthaftungsrecht, Buch - 2007

Produktbeobachtung und -rückruf

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Handbuch Internationale Produkthaftung, Buch - 2009

Produktsicherheit in den wichtigsten Märkten weltweit. Mit kurzen Checklisten zu jedem Land sowie Kontaktadressen der Außenhandelskammern, Botschaften und Rechtsanwälte in jedem Land auf CD-ROM

Um sich vor hohen Schadensersatzzahlungen nach ausländischem Recht abzusichern, ist es erforderlich, genaue Kenntnis des jeweils geltenden Produkthaftungsrechts zu erlangen. International tätige Unternehmen benötigen daher eine praxisnahe...

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Architekten- und Ingenieurrecht. Kompakt, Beitrag - 2004

Bei fehlerhaften Baustoffen sind die mit der Nachlieferung oder Mangelbeseitigung verbundenen Kosten im Verhältnis zum Kaufpreis des Baustoffes sehr hoch. Der Autor untersucht die Frage, in welchem Umfang die Nebenkosten der Nacherfüllung dem Verkäufer zuzumuten...

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Veranstaltungen - Produkthaftungsrecht

Prüfmittelbeauftragter (TÜV), Seminar

02.09.2013, Magdeburg

Das Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die Anwendung internationaler und nationaler Regelwerke sowie branchenspezifische und gesetzliche Anforderungen auf dem Gebiet des Prüfmittelmanagements inklusive der -überwachung. Sie erlernen die Planung und Durchführung der Verwaltung, Kalibrierung und der Justierung sowie der...

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Produkthaftung und Produktsicherheit, Seminar

19.06.2013, München

Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des nationalen und europäischen Produktsicherheits - und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für das Unternehmen beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den komplexen staatlichen Vorschriften und den Grundsätzen...

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV), Seminar

01.07.2013, Frankfurt

Das Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die Anwendung internationaler und nationaler Regelwerke sowie branchenspezifische und gesetzliche Anforderungen auf dem Gebiet des Prüfmittelmanagements inklusive der -überwachung. Sie erlernen die Planung und Durchführung der Verwaltung, Kalibrierung und der Justierung sowie der...

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Prüfmittelbeauftragter (TÜV), Seminar

10.06.2013, Stuttgart

Das Seminar vermittelt Ihnen umfassende Kenntnisse über die Anwendung internationaler und nationaler Regelwerke sowie branchenspezifische und gesetzliche Anforderungen auf dem Gebiet des Prüfmittelmanagements inklusive der -überwachung. Sie erlernen die Planung und Durchführung der Verwaltung, Kalibrierung und der Justierung sowie der...

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Produkthaftung und Produktsicherheit, Seminar

25.07.2013, Magdeburg

Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des nationalen und europäischen Produktsicherheits - und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für das Unternehmen beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den komplexen staatlichen Vorschriften und den Grundsätzen...

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Produkthaftung und Produktsicherheit, Seminar

Nächster Termin: 04.07.2013, Köln Alle Termine

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 Dieses Training kann nicht nur als offenes Seminar sondern auch als individuelle firmenspezifische Veranstaltung für Ihr Unternehmen durchgeführt werden. Die Schwerpunkte passen wir dann selbstverständlich Ihren Bedürfnissen und Ihrer Zielgruppe an.  Auch dieses Seminarthema bieten wir in mehr als 30 Sprachen...

  • 1 Referent
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Produktsicherheit und Produkthaftung, Seminar

08.11.2013, Augsburg

Dauer1 TagTeilnehmerkreisMitarbeiter* aus den Abteilungen Einkauf / Verkauf, Planung / Projektierung / Konstruktion / Fertigung, Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit, GeschäftsführungAnforderungenEs sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllenHintergrundIn diesem Seminar erhalten die Teilnehmer* Informationen zum...

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Produkthaftung und Kundendokumentation in der VR China, Interne Veranstaltung

Deutscher Fachverband für Technische Kommunikation und Informationsentwicklung -tekom- , Hannover Vortrag am 27.3.2012 Im Mittelpunkt des Vortrags steht die aktuelle Rechtsentwicklung in China auf dem Gebiet der Produktqualität, der Produkthaftung und die sich daraus ergebenden Anforderungen für die technische...

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Produkthaftung und Produktsicherheit, Seminar

04.11.2013, Bielefeld

Sie erhalten einen Überblick über die Grundlagen des nationalen und europäischen Produktsicherheits - und Produkthaftungsrechts. Es werden die rechtlichen Aspekte und Risiken für das Unternehmen beleuchtet und Vermeidungsstrategien für die Praxis aufgezeigt. Der Zusammenhang zwischen den komplexen staatlichen Vorschriften und den Grundsätzen...

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