Produktpräsentation auf Fachmesse.
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Beitrag, Deutsch, 3 Seiten

Autor: Philipp Fürst

Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst

Erscheinungsdatum: 2015


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Preis: Kostenlos

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Produktpräsentation auf  Messe/Fachmesse - Rechtliches - Probleme - Unterlassungsanspruch
Produktinnovationen, die auf Ausstellungen gezeigt werden, können bewusst oder unbewusst gegen Markenrechte oder andere Sonderrechte verstoßen. Zu nennen sind Urheberrechte oder Designrechte. Soweit solche Rechte nicht bestehen, haben Mitbewerber die Möglichkeit, sich auf das UWG und hier auf die wettbewerbliche Eigenart des Produkts zu berufen. Da die betroffenen Mitbewerber darauf angewiesen isnd, möglichst schnell ihren Rechtsschutz bzw. ihre Unterlassungsansprüche  gegenüber dem Aussteller gerichtlich durchzusetzren, bietet sich für ihn das einstweilige Verfügungsverfahren an. Für die zulässigkeit des Verfahrens besteht das Problem, ob mit dem ausgestellten Produkt bereits die Erstbegehungsgefahr gegeben ist. Nach der ständigen Rechtsprechung setzt die Annahme einer Erstbegehungsgefahr ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass sich der Anspruchsgegner in naher Zukunft rechtswidrig verhalten wird. Ob die Ausstellung eines Produkts auf einer Messe ein hinreichend konkreter Umstand für die Erwartung ist, der Aussteller werde das fragliche Produkt in naher Zukunft in Deutschland anbieten und vertreiben, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist deshalb durchaus fraglich, ob bereits das Ausstellen von Produkten auf einer Messe, auch einer Fachmesse, typischerweise zu dem Zweck geschieht, sie an interessierte Messebesucher und damit jedenfalls auch an inländische Abnehmer zu verkaufen.
Philipp Fürst

Philipp Fürst

DE, Bremen

Rechtsanwalt

Kanzlei Philipp Fürst

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