Liquiditätsrisiken wurden im Rahmen der Umsetzung von Basel II als neue wesentliche Risikokategorie definiert. Die MaRisk als deutsche Umsetzung der zweiten Säule der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung greifen konsequenterweise im Besonderen Teil (BTR 3) Liquiditätsrisiken als eine der wesentlichen Risikokategorien auf. Die Umsetzung von Basel II in Deutschland wurde zudem durch die neue Liquiditätsverordnung begleitet, welche zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist. Liquiditätsrisiken wurden in der Vergangenheit häufig nicht als eigene Kategorie im Rahmen von Prüfungen behandelt, sondern oft im Zusammenhang mit Zinsänderungsrisiken. Daher bringt ihre Prüfung neue Herausforderungen mit sich.
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