Räumungskonzept in Versammlungsstätten oder Veranstaltungsstätten notwendig?
Räumungskonzept in Versammlungsstätten oder Veranstaltungsstätten notwendig?

Räumungskonzept in Versammlungsstätten oder Veranstaltungsstätten notwendig?

Pressemitteilung, Deutsch

Autor: Olaf Jastrob

Herausgeber / Co-Autor: Experte für Besuchersicherheit Herr Olaf Jastrbo

Erscheinungsdatum: 2014


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Gerade in letzter Zeit machen wir immer wieder die Erfahrung, dass sowohl Betreiber als auch Veranstalter häufig der Meinung sind, dass Sie nicht oder nur in geringem Umfang für die Evaluierung bzw. Räumung von Veranstaltung verantwortlich sind.

Es kommt auch immer wieder zu Aussagen wie:
"Das macht die Feuerwehr" oder "Die Polizei ist bei uns dafür zuständig" und "Der Ordnungsdienst macht das". Gelegentlich höre ich auch "Jeder Besucher muss sich selbst retten können", usw ...

Fazit ist, hier gibt es Handlungsbedarf.
In der neuen MVStättVO 2012 steht:
§ 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne
(1) 1Der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept aufzustellen. 2Darin sind
1. die Erforderlichkeit und die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und der Kräfte für den Brandschutz sowie
2. die Maßnahmen, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung der gesamten Versammlungsstätte oder einzelner Bereiche unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, festzulegen.
3Die Maßnahmen nach Satz 2 Nr. 2 sind bei Versammlungsstätten, die für mehr als 1 000 Besucher bestimmt sind, gesondert in einem Räumungskonzept darzustellen, sofern diese Maßnahmen nicht bereits Bestandteil des Sicherheitskonzepts nach § 43 sind.

Weiterhin steht in der Erläuterung hierzu:
"Versammlungsstätten sind so zu planen, zu errichten und zu betreiben, dass es für die Personenrettung in der Regel nicht der Mitwirkung der Feuerwehr bedarf."

Das gilt nach meiner Auffassung für alle Veranstaltungen.

Auch in Sicherheitskonzepten wird dies nach unserer Erfahrung häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
Daraus ergeben sich viele Fragen.
Einige Beispiele:
Wer kontrolliert die Einhaltung der Betriebsvorschriften?
Welche Sanktionen sind mit der Nicht-Einhaltung verbunden?
Was passiert bei Mängeln in diesen Bereichen wenn daraus Personenschäden resultieren?
Was heißt "in der Regel" oder "gegebenenfalls"?
Wer darf Räumungskonzepte erstellen?
Was soll ein Räumungskonzept enthalten?
Wer darf Sicherheitskonzepte erstellen?
Was soll ein Sicherheitskonzept enthalten?
Wer haftet für ein Räumungs- oder Sicherheitskonzept?
etc ....
Es gibt leider nicht DIE Lösung, oder DAS Seminar, oder DEN Rechtsanwalt, DEN Fachmann, DIE Fachliteratur, ...die alles beantworten wird/werden und Lösungen aus Schubladen zaubert.

Grundsätzlich ist jedoch eine fundierte Beratung wichtig, einvernehmliche Lösungen, Fachkompetenz, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und vieles mehr.

 

Olaf Jastrob

DE, Geilenkirchen

Geschäftsführer

A.V.B- Akademie GmbH & CO. Kg

Publikationen: 6

Veranstaltungen: 19

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