Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 26.06.2017
Quelle: Justillon - kuriose Rechtsnachrichten
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Auszug:
Manchmal kann es schnell gehen. Das musste eine Arbeitnehmerin in einem vom ArbG Saarlouis (Urt. v. 28.2.2013 – 1 Ca 375/12) entschiedenen Fall erfahren. Ihr wurde bereits zwei Stunden nach Tätigkeitsbeginn gekündigt. Der Grund: Sie hatte vor der Arbeit geraucht.
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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