Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Computer und Recht
Autor: Dr. Flemming Moos, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht
Herausgeber / Co-Autor: Gallenkemper, Volpers
Erscheinungsdatum: 2008
Seitenangabe: 477-481
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Verlag
Computer und Recht
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Seit dem Urteil des LG München vom 19.1.2006 (LG München, 7 O 23237/05) beherrscht das Thema des "Gebrauchthandels von Software" die IT-rechtliche Diskussion in Wissenschaft uns Praxis. Verwunderlich ist allerdings, dass weder vor diesem Urteil noch im Zusammenhang mit der dadurch angestoßenene Debatte das Thema "Gebraucht-Hardware" in das Blickfeld der IT-Juristen gelangt ist: zum einen, weil sich hier neben den lizenzrechtlichen Fragen eine Fülle weiterer Rechtsprobleme auftürmt, zum anderen, weil es in vielen Firmen gängige Praxis ist, Altgeräte an Mitarbeiter oder externe Dritte zur Privatnutzung abzugeben. So überlassen Unternehmen ihren Mitarbeitern oder Dritten immer häufiger ältere Gebrauchtgeräte wie Notebooks, Desktop-PCs, PDAs, Mobiltelefone etc, für einen geringen Abstandspreis oder sogar umsonst.
Diese pragmatische Vorgehensweise ist rechtlich allerdings nicht unproblematisch. Hindernisse können sich aus lizenz-, datenschutz-, haftungs- sowie steuerrechtlicher Sicht ergeben. Auch handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten spielen eine Rolle. Der Beitrag erläutert, welche Vorschriften im Einzelnen zu beachten sind und gibt Empfehlungen für einen rechtskonformen Umgang mit gebrauchter Hardware.